Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 1. September 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für individuell geplante und produzierte Offline-Veranstaltungen von Lichtmarivo. Sie erläutern den allgemeinen Rahmen einer Beauftragung und werden für jede Veranstaltung durch das konkrete Angebot, eine Auftragsbestätigung oder eine individuelle Vertragsvereinbarung ergänzt.
Inhalt
Geltungsbereich und Vertragspartner
Vertragspartner
Vertragspartnerin für die nachfolgend beschriebenen Eventagenturleistungen ist Lichtmarivo Eventagentur, Friedrichstraße 118, 10117 Berlin, Deutschland. Diese Bedingungen richten sich an Interessierte und Auftraggebende, die mit Lichtmarivo eine individuell vorbereitete Veranstaltung besprechen oder beauftragen möchten. Sie dienen der transparenten Einordnung des allgemeinen Ablaufs und ersetzen keine auftragsbezogene Abstimmung.
Sachlicher Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Planung und Produktion individuell vereinbarter Offline-Veranstaltungen durch Lichtmarivo. Je nach Auftrag können Leistungsbausteine wie Konzeptentwicklung, Dekoration, Lichtinszenierung, Venue-Anpassung, mobile Poker-, Roulette- und Blackjack-Tische, professionelle Hosts, Gästeinbindung, individuelle Szenarien sowie Installation und Abbau abgestimmt werden. Geschuldet sind dabei ausschließlich die Leistungen, die für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich vereinbart wurden; nicht jeder Auftrag umfasst sämtliche genannten Bausteine.
Vorrang individueller Vereinbarungen
Das jeweilige Angebot, eine Auftragsbestätigung oder ein individueller Vertrag konkretisieren diese Bedingungen. Dort werden insbesondere der vereinbarte Leistungsumfang, der Veranstaltungsrahmen und die organisatorischen Eckpunkte festgehalten. Soweit eine konkrete individuelle Vereinbarung von diesen allgemeinen Bedingungen abweicht, geht die individuell dokumentierte Vereinbarung für den betreffenden Auftrag vor.
Vertragsschluss, Leistungen und Änderungen
Individuelle Anfrage und Angebot
Eine Anfrage ermöglicht zunächst die gemeinsame Klärung der Eventanforderungen und ist für sich genommen keine automatische Beauftragung. Auf Grundlage der mitgeteilten Wünsche kann Lichtmarivo ein auftragsbezogenes Angebot erstellen. Inhalt, Umfang, Termin, Ort und Vergütung werden darin individuell vereinbart. Für eine belastbare Planung sind Informationen zum gewünschten Format, zu den räumlichen Bedingungen und zum vorgesehenen Ablauf besonders hilfreich.
Beauftragung und Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Auftragsbestätigung oder einer individuellen Vereinbarung. Lichtmarivo übernimmt nur solche Leistungen, die darin ausdrücklich beschrieben oder nachvollziehbar bestätigt sind. Soweit weitere Beteiligte oder Leistungen Dritter in die Veranstaltung eingebunden werden, erfolgt deren Einbindung im Rahmen der auftragsbezogenen Abstimmung und entsprechend dem vereinbarten Organisationsrahmen.
Änderungswünsche
Änderungen zu Inhalt, Ablauf, Ort, Termin, Gästezahl oder Ausgestaltung sollen rechtzeitig abgestimmt werden. Solche Wünsche können Einfluss auf Aufwand, Verfügbarkeit, Zeitplan oder Vergütung haben. Eine Änderung wird nicht allein durch ihre Mitteilung verbindlich. Für eine klare Zusammenarbeit ist es zweckmäßig, abgestimmte Anpassungen schriftlich oder auf andere nachvollziehbare Weise zu bestätigen, bevor sie in die Umsetzung einfließen.
Mitwirkung, Veranstaltungsumfeld und Durchführung
Erforderliche Angaben
Auftraggebende sollen die für Planung und Durchführung relevanten Angaben rechtzeitig und zutreffend bereitstellen. Dazu können insbesondere Veranstaltungsziel, Termin, Ort, erwartete Gästezahl, Ablaufwünsche und besondere Rahmenbedingungen gehören. Je vollständiger diese Informationen vorliegen, desto besser lassen sich Konzept, Licht, Ausstattung und Betreuung auf die konkrete Veranstaltung abstimmen. Änderungen oder neue Umstände sollten frühzeitig mitgeteilt werden.
Veranstaltungsort und Zugänge
Ortsbezogene Anforderungen, verfügbare Zugänge, Aufbau- und Abbauzeiten sowie geltende Vorgaben des Veranstaltungsorts sollen rechtzeitig abgestimmt werden. Eine Venue-Anpassung sowie Installation und Abbau können Teil einer individuellen Eventproduktion sein, wenn dies vereinbart wurde. Die tatsächlichen Möglichkeiten am Veranstaltungsort und die dort geltenden Abläufe sind bei der Planung zu berücksichtigen; eine Verfügbarkeit des Orts wird durch diese Bedingungen nicht zugesichert.
Sicherheit und behördliche Vorgaben
Gesetzliche, behördliche und veranstaltungsortbezogene Vorgaben sind bei Planung und Durchführung zu berücksichtigen. Erforderliche Abstimmungen sollen frühzeitig erfolgen, damit sie in den Ablauf einbezogen werden können. Soweit sich sicherheitsrelevante Bedingungen verändern oder neue Vorgaben bekannt werden, ist eine unverzügliche Abstimmung sinnvoll. Welche Schritte im Einzelfall erforderlich sind und wer sie übernimmt, richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und der konkreten Veranstaltungssituation.
Vor Ort
Durchführung vor Ort
Die Durchführung erfolgt nach dem vereinbarten Konzept und Ablauf. Tatsächliche Bedingungen vor Ort können es erforderlich machen, einzelne Details praktisch anzupassen; solche Anpassungen werden im Rahmen des Möglichen abgestimmt. Professionelle Hosts und Elemente der Gästeinbindung können Bestandteile der individuellen Produktion sein. Sie werden nur dann eingesetzt und ausgestaltet, wenn dies für das jeweilige Format vereinbart wurde.
Vergütung, Zusatzaufwand, Absage und Verschiebung
Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, Zahlungsmodalitäten, Fälligkeiten und gegebenenfalls weitere Kosten werden im individuellen Angebot oder Vertrag für die jeweilige Veranstaltung festgelegt. Maßgeblich ist der auftragsbezogene Rahmen, der vor der Durchführung abgestimmt wird. Diese Bedingungen enthalten daher keine allgemeingültigen Preise, Zahlungsziele oder pauschalen Zahlungsregelungen. Bei Rückfragen zu einer konkreten Vereinbarung kann Lichtmarivo die darin enthaltenen Punkte erläutern.
Zusatzaufwand und Mehrkosten
Zusätzlicher Aufwand oder nachträgliche Leistungsänderungen können Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung haben. Dies kann etwa bei Änderungen des Umfangs, der Rahmenbedingungen, des Orts, des Termins oder des Ablaufs relevant werden. Bevor ein zusätzlicher Aufwand umgesetzt wird, soll die Situation abgestimmt werden. Eine automatische Kostenpflicht wird durch diese allgemeine Regelung nicht festgelegt; entscheidend bleibt die konkrete, nachvollziehbare Vereinbarung zum Auftrag.
Absage oder Verschiebung
Absagen und Verschiebungswünsche sollen Lichtmarivo unverzüglich mitgeteilt werden, damit die Auswirkungen auf Planung, Personal, Ausstattung und Ablauf geprüft werden können. Die Folgen einer Absage oder Verschiebung, einschließlich bereits entstandener oder nicht vermeidbarer Aufwendungen, werden anhand der individuellen Vereinbarung und der konkreten Situation abgestimmt. Diese Bedingungen enthalten keine Stornopauschalen oder festen Fristen. Im Vordergrund stehen eine nachvollziehbare Kommunikation und eine sachgerechte Prüfung des einzelnen Falls.
Haftung, höhere Gewalt, Datenschutz und Schlussbestimmungen
Haftung im gesetzlichen Rahmen
Die Haftung von Lichtmarivo bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Dabei sind die Umstände des einzelnen Auftrags und die jeweils getroffenen individuellen Vereinbarungen zu berücksichtigen. Diese Bedingungen enthalten keine darüber hinausgehenden pauschalen Haftungsausschlüsse. Bei Fragen zur Einordnung eines konkreten Leistungsumfangs oder zu einer vereinbarten Verantwortlichkeit kann eine direkte Klärung im Zusammenhang mit der individuellen Anfrage erfolgen.
Unvorhersehbare Umstände
Unvorhersehbare Ereignisse
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs können die Planung oder Durchführung einer Veranstaltung beeinflussen. Dazu können nicht vorhersehbare Störungen, behördliche Einschränkungen oder vergleichbare Umstände zählen. In einer solchen Situation streben die beteiligten Parteien eine angemessene Abstimmung über das weitere Vorgehen an. Pauschale Rechtsfolgen werden durch diese Bedingungen nicht bestimmt, weil die konkrete Lage und die individuelle Vereinbarung maßgeblich bleiben.
Datenschutz
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Anfragen und Aufträgen übermittelt werden, werden gemäß der Datenschutzerklärung verarbeitet. Dort finden Sie weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten. Für eine Anfrage sollten nur Angaben übermittelt werden, die für die gewünschte Abstimmung und die Vorbereitung des konkreten Vorhabens erforderlich sind.
Schlussbestimmungen und Stand
Rechtlich maßgebliche individuelle Absprachen sollen für den jeweiligen Auftrag nachvollziehbar dokumentiert werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erläutern den allgemeinen Rahmen und werden durch die konkreten Vereinbarungen zur Veranstaltung ergänzt. Wenn eine Formulierung Fragen aufwirft, empfiehlt sich eine direkte Klärung im Zusammenhang mit der individuellen Anfrage. Für die auf dieser Seite veröffentlichten Bedingungen gilt der nachfolgende Dokumentstand.
Stand: 1. September 2026
Rückfragen zu diesen Bedingungen
Fragen zu diesen Bedingungen oder zu einer individuellen Eventanfrage können Sie direkt an Lichtmarivo richten. Wir erläutern gern, wie sich der allgemeine Rahmen auf die geplante Veranstaltung und die dazugehörige Vereinbarung bezieht.